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BVerwG, 17.05.1976 - VIII B 25.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Geltendmachung von Zurückstellungsgründen nach Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheides
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.02.1975 - 7 A 64/74
- BVerwG, 17.05.1976 - VIII B 25.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1976 - 8 B 25.75
Nachdem der gegen den Kläger erlassene Einberufungsbescheid unanfechtbar geworden ist, weil die gegen ihn gerichtete Klage vom Kläger zurückgenommen wurde, ist das gegen den Einberufungsbescheid erneut eingeleitete Verfahren, mit dem der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des von seinem Vater abgegebenen Versprechens betreibt, gegenstandslos geworden (BVerwGE 39, 122; 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47/71][129 f.]; Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 40.72 -). - BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1976 - 8 B 25.75
Nachdem der gegen den Kläger erlassene Einberufungsbescheid unanfechtbar geworden ist, weil die gegen ihn gerichtete Klage vom Kläger zurückgenommen wurde, ist das gegen den Einberufungsbescheid erneut eingeleitete Verfahren, mit dem der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des von seinem Vater abgegebenen Versprechens betreibt, gegenstandslos geworden (BVerwGE 39, 122; 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47/71][129 f.]; Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 40.72 -). - BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70
Einberufung zum Wehrdienst
Auszug aus BVerwG, 17.05.1976 - 8 B 25.75
Alle Zurückstellungsgründe, auf die sich der Kläger auch nachträglich berufen hat, waren bereits vor dem Erlaß des Einberufungsbescheides entstanden (Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 55 = NJW 1971, 2187]).